Barrierefreiheitserklärung
Inhalte dieser Seite:
„Wir, Magic World Group GmbH, verpflichten uns, die digitale Barrierefreiheit unserer Website sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Diese Erklärung informiert über unsere Bemühungen zur Einhaltung des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882. Hier erfahren Sie, welche Teile unserer Website bereits barrierefrei sind, welche noch nicht, und wie Sie uns bei Problemen kontaktieren können.“
01. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web-Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vereinbar. Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
02. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
ARIA-Attribute:
Viele Bedienelemente sind nicht mit den notwendigen ARIA-Rollen und -Attributen ausgezeichnet. Dadurch fehlt die semantische Bedeutung für Screenreader, und interaktive Elemente sind nicht eindeutig erkennbar.
Alternativtexte (ALT-Attribute):
Bilder sind nicht durchgehend mit vollständigen und beschreibenden ALT-Texten versehen. Dies erschwert blinden und sehbehinderten Nutzer:innen das Verständnis der Bildinhalte.
PDF Viewer:
Der von ISSUU gestellte PDF Viewer ist nicht barrierefrei.
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Einige fremdsprachige Wörter oder Phrasen, die in den Alternativ-Texten von auf der Website eingesetzten Bildern, auf Beschreibungen von Links sowie in Überschriften vorkommen, werden von assistiven Technologien wie Screenreadern oft nicht korrekt ausgesprochen. Die Bearbeitung der Aussprache ist derzeit technisch nicht möglich.
- Für die Darstellung von Übersichten (Grids und einige Slider) wird auf der Website der WP Grid Builder eingesetzt. Diese Technologie ist trotz gegensätzlicher Herstellerangaben nicht vollständig barrierefrei; die Bedienung ist barrierefrei möglich, in manchen Fällen geben assistive Technologien wie Screenreader irrelevante Informationen wieder.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
Bitte Zusätze ausfüllen
Videos auf YouTube:
Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Videos allgemein:
Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlt die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative)), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
PDF:
Unsere PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die bisher nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne über unser Kontaktformular mit. Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form und bitten Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- live übertragende zeitbasierte Medien
- Online-Karten und Kartendienste
- interne Bereiche und externe Tools
- externe Inhalte wie Social-Media-Feeds
03. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage eines Selbsttests nach WCAG 2.2 erstellt.
04. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Inhalte oder Funktionen stoßen, die Ihnen den Zugang zu Informationen erschweren oder unmöglich machen, kontaktieren Sie uns bitte.
Kontaktadresse:
Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau:
- das Problem
- die URL der betroffenen Seite oder des Dokuments
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich mit einer Rückmeldung bei Ihnen.
05. Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html